Mit der Verabschiedung von IFRS 17 Mitte 2017 ist der lange Weg zu einem Standard für die Bilanzierung von Versicherungsverträgen abgeschlossen worden und andererseits der Startschuss zur Umsetzung dieses Standards für Versicherungen gefallen. Auch wenn das IASB für Detailüberarbeitungen des Standards den Erstanwendungszeitpunkt um ein Jahr nach hinten verschoben hat, bleibt eine Vielzahl von Fachfragen hinsichtlich der Interpretation der Anforderungen des IFRS 17 offen.
Darüber hinaus stellt sich neben der fachlichen Interpretation auch die Frage, wie die Anforderungen des IFRS 17 zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen in die bestehende Finanzarchitektur integriert werden sollen, welche neuen Komponenten angeschafft oder entwickelt werden müssen und welche Auswirkungen diese auf die Prozesse zur Abschlusserstellung und zum laufenden Reporting haben.
Gerade in international aufgestellten Versicherungskonzernen stellt sich nicht nur die Frage nach einer konzerneinheitlichen Auslegung und Anwendung der Vorschriften, sondern auch die Frage, ob und inwiefern IT-Lösungen und Prozesse vereinheitlicht werden müssen oder sollen. In vielen Fällen bietet IFRS 17 hier auch die Gelegenheit, bestehende heterogene Berichtslandschaften über die originären Anforderungen des IFRS 17 hinaus zu vereinheitlichen und zu optimieren.
Neben den reinen externen Berichtspflichten stellt sich für Versicherungen aber auch die Frage, wie sie die neuen externen Berichtspflichten in die interne Steuerung integrieren und welche Wechselwirkungen und Synergien es zu aufsichtsrechtlichen Anforderungen gibt. In beiden Fällen ist es erstrebenswert als kapitalmarktorientiertes Unternehmen, die externe Berichterstattung nicht von der internen Steuerung zu lösen. Andererseits muss natürlich vermieden werden, durch nicht steuerungsadäquate Vorgaben des IFRS 17, Fehlallokationen zu verursachen. Erhöht wird diese Komplexität noch dadurch, dass die meisten Versicherungsunternehmen IFRS 17 und IFRS 9 parallel einführen und hier nicht nur ein Gleichklang der bilanziellen Effekte erzeugt werden muss, sondern beide in die Steuerung integriert werden müssen.
Zwar ist es richtig, dass IFRS 17 vor allem Versicherungen betrifft – aber eben nicht ausschließlich. Grundsätzlich sind alle Unternehmen betroffen, die Versicherungsverträge im Sinne des IFRS 17 ausstellen. Darunter können nach aktuellem Stand gegebenenfalls auch gewisse Garantien fallen, wie sie Kreditinstitute ausstellen, aber auch bestimmte Garantien in der Realwirtschaft. Hier ist zumindest eine Prüfung und Dokumentation erforderlich.
Die WTS Advisory unterstützt Versicherungen und andere Unternehmen mit Versicherungsverträgen bei der Umsetzung des IFRS 17 sowohl hinsichtlich der fachlichen Auslegung und Anwendung als auch bei der Konzeption und Umsetzung der notwendigen Prozesse und Integration der Anforderungen in die Finanzarchitektur. Darüber hinaus erlaubt die umfassende Expertise der WTS Advisory im Umfeld der IFRS 9 Einführung eine integrierte Implementierung und die Entwicklung eines harmonisierten bilanziellen Steuerungsansatzes.
Bei Interesse und für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Kontakt zu uns
Sie haben Fragen zu unseren Services oder der WTS Advisory? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf!