ESG (Environmental, Social, Governance) ist in aller Munde und inzwischen nicht mehr nur Trendthema. Die Berücksichtigung von Belangen der Umwelt und Einhaltung sozialer Aspekte, sowie die Frage nach nachhaltiger Unternehmensführung und die Neuausrichtung des Unternehmens müssen von Unternehmen ernst genommen werden und dürfen nicht mehr optional sein. Nicht zuletzt deshalb, weil Banken ihre aktuellen und zukünftigen Kreditportfolios überprüfen und die Nichtbeachtung von ESG-Anforderungen zu eingeschränkten Kreditvergaben führen kann.
Am 27.09.2022 wurde ein Entwurf zur Neufassung des IDW Standards „Anforderungen an Sanierungskonzepte“ (IDW ES 6 n.F.) vom Fachausschuss Sanierung und Insolvenz (FAS) des IDW verabschiedet. Der Entwurf geht auf die Bedeutung von ESG-Aspekten und deren Auswirkungen auf Sanierungsgutachten ein, wobei es sich hierbei um Klarstellungen und nicht um neue Anforderungen handelt. Sofern ESG-Aspekte für das Geschäftsmodell oder die Entwicklung eines Unternehmens bedeutsam sind, waren diese schon bisher in Sanierungskonzepten zu berücksichtigen.
Im Sanierungskonzept soll neben der zeitlichen auch die ökologische Nachhaltigkeit beachtet werden, um die Vertrauensbasis zu den Stakeholdern, wie Kunden, Investoren oder Gesellschaftern, wiederherzustellen. Während sich die zeitliche Nachhaltigkeit auf die Langlebigkeit des Geschäftsmodells eines Unternehmens bezieht, geht es bei der ökologischen Nachhaltigkeit um einen rücksichtsvollen Umgang mit natürlichen Rohstoffen sowie um ressourcenschonendes Handeln. Darüber hinaus soll untersucht werden, inwieweit ESG-Anforderungen vom Unternehmen erfüllt werden können. Dabei geht es nicht um die Prüfung, inwieweit das Unternehmen bereits ESG-konform ist, sondern es soll beurteilt werden, ob das Unternehmen die ESG-Anforderungen voraussichtlich einhalten kann. Im Rahmen des Unternehmensleitbildes als Kernbestandteil des Sanierungskonzeptes sollen die langfristigen Zielvorstellungen und Grundstrategien des Unternehmens um die ESG-Strategie - soweit für das Geschäftsmodell wesentlich - erweitert werden. Dies wiederum soll die Kreditbereitschaft der finanzierenden Banken aufrechterhalten, die eine ESG-Strategie der Unternehmen voraussetzen. Wenn die Unternehmen somit weiterhin uneingeschränkt von den Finanzierungsmöglichkeiten der Kapitalgeber profitieren wollen, bedarf es der Einhaltung von ESG-Anforderungen.
Daher sollen ESG-Kriterien in Sanierungskonzepten verstärkt berücksichtigt und das Unternehmen darauf entsprechend ausgerichtet werden. Dies betrifft insbesondere das Leitbild des sanierten Unternehmens im Hinblick auf die langfristigen Zielsetzungen und die Unternehmensplanung. Die Einhaltung von ESG-Anforderungen setzt aber auch die Verankerung von ESG-Risiken in den Risikomanagementprozess, umfassende Berichtspflichten und eine adäquate Kommunikation mit den Stakeholdern voraus. Dazu gehört auch, dass das Management des betroffenen Unternehmens eine hinreichende Bereitschaft zur Erfüllung der ESG-Anforderungen zeigt. Der Zielerreichungsgrad und Zeitpunkt der Erfüllung werden nicht explizit erwähnt. Laut der Neufassung erfordert die ESG-Strategie keine kurzfristige Erreichung einer ESG-Konformität, jedoch kann die Einhaltung von ESG-Anforderungen die Voraussetzung für den dauerhaften Fortbestand des Unternehmens sein. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Anforderungen an Sanierungskonzepte künftig weiter verändern werden und welche Bestandteile durch ESG-Kriterien weiter beeinflusst werden.
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